Es gelten generell die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des einbuchenden Reiseveranstalters mit folgendem Zusatz:
1. Abschluss des Reisevertrages
a. Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich per E-Mail oder Fax erfolgen muss, bietet der Reiseveranstalter OTTO´S TOURS den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung verbindlich an.
b. Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung an den Reiseveranstalter zustande. Vertragsbestandteil sind neben den in der Reiseausschreibung aufgeführten Leistungen die in der Buchungsbetätigung ergänzten Angaben/ Bedingungen. Unverzüglich, spätestens 72 Stunden nach Reiseanmeldung erhält der Reiseveranstalter die schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt per E-Mail oder Fax.
c. Sonderwünsche, Anmeldungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich von OTTO´S TOURS bestätigt werden.
2. Leistungsverpflichtung von OTTO´S TOURS
a. Die Leistungsverpflichtung von OTTO´S TOURS ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
b. Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisebüros sind von OTTO´S TOURS nicht bevollmächtigt Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von OTTO´S TOURS hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
3. Bezahlung / Zahlungsbedingungen
a. Mit Vertragsschluss ist auf Wunsch von OTTO´S TOURS eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Dies kann jedoch ausschließlich nur dem Reiseveranstalter abverlangt werden, wenn OTTO´S TOURS gegenüber seinen Leistungsträgern (z.B. Yachtcharter, Inkatrail) in Vorlage treten muss.
b. Die Restzahlung ist ausnahmslos 28 Tage vor Reisebeginn zahlungsfällig.
4. Rücktritt und Kündigung durch OTTO´S TOURS
a. OTTO´S TOURS kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reiseveranstalter die Durchführung des Vertrages (zum Beispiel durch Nichtbeachtung der Zahlungsfristen) ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt OTTO´S TOURS aus eben genannten Gründen, so wird der Anspruch auf den Gesamtpreis beibehalten; OTTO´S TOURS muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, der aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt wird, einschließlich der eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
b. Falls ein Teilnehmer die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört, ist OTTO´S TOURS berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen. Sämtliche Mehrkosten, die dadurch für den Reisenden anfallen, z.B. verfrühter Rücktransport muss der Reisende selbst zahlen. Der Reisende verliert den Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen.
c. OTTO´S TOURS kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
1. OTTO´S TOURS ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
2. Ein Rücktritt von OTTO´S TOURS später als 25 Tage vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
a. Der Reiseveranstalter kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber OTTO´S TOURS vom Reisevertrag zurücktreten.
b. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseveranstalter, stehen OTTO´S TOURS unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen zu. Diese betragen genau die Pauschalbeträge, wie sie der Reiseveranstalter in seinen eigenen AGB´s mit dem Kunden vereinbart hat. OTTO´S TOURS behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung (z.B. generell bei Galapagoskreuzfahrten), entsprechend ihr entstandener, dem Reiseveranstalter gegenüber konkret zu belegender Kosten (inkl. Organisationskosten) zu berechnen.
6. Haftung
a. Die vertragliche Haftung von OTTO´S TOURS ist beschränkt auf
1. ein Schaden vom Kunden des Reiseveranstalters vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder
2. OTTO’S TOURS vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
b. OTTO’S TOURS kommt für Reisemängel in angemessener Höhe auf, soweit eigenes Verschulden durch
vorsätzliches oder leichtsinniges Handeln nachzuweisen ist.
c. Bei Verlust, Diebstahl und Beschädigungen des Reisegepäcks sowie Körperschäden und Tod übernimmt OTTO´S TOURS keinerlei Haftung. Auch nicht, wenn ein solcher Schaden durch einen der von OTTO´S TOURS eingesetzten Leistungsträgern verursacht wurde.
d. OTTO´S TOURS haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht in der Reisebestätigung stehen und lediglich vor Ort vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.).
e. Bei allen Unternehmungen erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr; der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung. Die Gebühr umfasst ausschliesslich Führung und Einweisung.
7. Verjährung, Abtretungsverbot
a. Ansprüche des Reiseveranstalters gegenüber OTTO´S TOURS, gleich aus welchem Rechtsgrund - verjähren nach sechs Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Reiseveranstalter und OTTO´S TOURS Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reiseveranstalter oder OTTO´S TOURS die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von zwei Monaten tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
b. Eine Abtretung jeder Ansprüche des Reiseveranstalters aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossenen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.
8. Gerichtsstand
a. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt.
b. Gerichtsstand für Klagen des Reiseveranstalters gegen OTTO´S TOURS ist ausschließlich Quito / Ecuador, der Sitz von OTTO´S TOURS.
Stand: 03.02.2011
Otto´s Tours Cia Ltda / Hauptsitz – Luis Cordero E12-182 y Valladolid, Edif. Iturralde PB, La Floresta, Quito / Ecuador
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